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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 7 B 879/04   

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https://dejure.org/2004,13596
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 7 B 879/04 (https://dejure.org/2004,13596)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.05.2004 - 7 B 879/04 (https://dejure.org/2004,13596)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 7 B 879/04 (https://dejure.org/2004,13596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belästigung durch Lichtimmissionen der vom Parkplatz eines Bauvorhabens abfahrenden Kraftfahrzeuge; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 967
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 7 B 1660/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15. März 2007 - 10 A 998/06 -, BRS 71 Nr. 70, m.w.N, und Beschluss vom 26. Mai 2004 - 7 B 879/04 -.
  • VG Aachen, 28.11.2005 - 6 K 1259/03

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung gegen den Betreiber eines Kalksteinbruchs;

    Da bislang nicht im Einzelnen geprüft worden ist, ob mit der Verarbeitung des Bauschutts etwa eine erhöhte Lärm- und Staubentwicklung einhergeht und ob der dem Betriebsgelände zuzurechnende An- und Abfahrtverkehr, vgl. dazu Jarass, BImSchG, 6. Auflage 2005, § 4 Rn. 59; sowie auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 26. Mai 2004 - 7 B 879/04 -, zur Belästigung durch Lichtimmissionen der vom Parkplatz eines Bauvorhabens abfahrenden Kraftfahrzeuge, gerade wegen des Bauschuttrecyclingbetriebs zugenommen haben könnte, ist die Annahme, dass gerade dadurch möglicherweise schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, nicht von der Hand zu weisen.
  • VG Münster, 30.11.2012 - 2 K 2126/11

    Möglichkeit einer Ergänzung von Festsetzungen eines Bebauungsplan durch das in §

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2009, - 7 B 1647/08-; Urteil vom 15. März 2007 - 10 A 998/06 -, BRS 71 Nr. 70, m.w.N, und Beschluss vom 26. Mai 2004 - 7 B 879/04 -.
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